12. April 2026
Spendenaufruf: Stoppt die Rolle rückwärts in der Behindertenpolitik!
Unser Recht auf Selbstbestimmung steht auf dem Spiel
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter, liebe Unterstützer,
hinter verschlossenen Türen bereiten das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Träger der Eingliederungshilfe derzeit einen beispiellosen Angriff auf die Rechte von Menschen mit Behinderung vor. Der verbindliche Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget (§ 29 SGB IX) soll gekippt werden. Aus einer "Muss-Leistung", die seit 2008 ein selbstbestimmtes Leben garantiert, soll künftig wieder eine "Kann-Leistung" – also eine reine Ermessensleistung der Behörden – werden. Das bedeutet: Kostenträger könnten künftig nach reiner Kassenlage entscheiden, ob wir durch persönliche Assistenz in unseren eigenen vier Wänden leben dürfen oder aus Kostengründen in stationäre Einrichtungen gedrängt werden.
Das ist kein Reformprozess, das ist die radikale Rückabwicklung unserer Grundrechte!
Wir weigern uns, in die Vergangenheit zurückzukehren
Das Persönliche Budget ist ein zentrales Instrument der Selbstbestimmung und eine wesentliche Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Es ermöglicht persönliche Assistenz, private Arbeitgebermodelle und individuelle Lösungen für Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf.
Die Träger fordern nun unter dem Deckmantel der sogenannten „Bedarfsplanung“ das Recht, Angebote einseitig zu limitieren. Doch Bedarfe lassen sich nicht planen. Diese Politik droht uns in eine Zeit zurückzuwerfen, die wir längst überwunden glaubten – wie 1996, als eine gnadenlose Sozialhilfereform behinderte Menschen in eine derartige Verzweiflung trieb, dass sie in Schweden Asyl beantragten, um der Zwangseinweisung in Heime zu entgehen.
Unsere unverhandelbaren Forderungen
Eine Reform der Eingliederungshilfe darf nicht dazu führen, dass Teilhabe aus Kostengründen verhindert wird. Wir fordern von der Bundesregierung und den Ländern:
- Erhalt des Rechtsanspruchs auf das Persönliche Budget (§ 29 SGB IX) – keine Umwandlung in eine Ermessensleistung!
- Erhalt der Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Unterstützungsformen.
- Keine "Bedarfsplanung", die Angebote einschränkt und freie Dienstleister ausschließt.
- Keine Unterbringung in Heimen aus Kostengründen und kein Mehrkostenvorbehalt zu Lasten individueller Bedarfe.
- Transparenz im Reformprozess und sofortige Beteiligung von Betroffenenorganisationen auf Augenhöhe.
Wir leisten juristischen Widerstand – Bitte unterstützen Sie uns!
Wenn der Staat droht, internationales Recht (UN-BRK) und geltendes Sozialrecht auszuhebeln, müssen wir uns wehren – notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht. Um diesen Kampf gegen Ministerien und Kommunalverbände auf Augenhöhe führen zu können, richten wir einen Rechtshilfefonds ein.
Unser Spendenbarometer: Der Weg zur Klage
Stufe 1: Das Fundament (Ziel: 10.000 €)
Status: 🟢 Aktuell in Arbeit
Bevor wir klagen können, brauchen wir stichhaltige Beweise. Mit dieser Summe finanzieren wir ein juristisches Fachgutachten, das aufzeigt, wie die geplanten Änderungen gegen die UN-Behindertenrechtskonvention und das Grundgesetz verstoßen.
Stufe 2: Die Gegenwehr (Ziel: 25.000 €)
Status: ⚪ Noch nicht erreicht
Sollte das Gesetz im Herbst auf den Weg gebracht werden, schlagen wir juristisch zurück. Mit diesem Budget beauftragen wir eine spezialisierte Kanzlei, um strategische Musterklagen vorzubereiten. Wir lassen nicht zu, dass Menschen gegen ihren Willen institutionell versorgt werden.
Stufe 3: Der Prozessfonds (Ziel: 50.000 €)
Status: ⚪ Noch nicht erreicht
Musterverfahren können sich über Jahre und mehrere Instanzen ziehen. Dieser Fonds garantiert, dass wir aus finanzieller Not nicht auf halbem Weg aufgeben müssen.
Zielsummenverwendung
10.000 €Deckung der ersten Gerichtskosten & Einreichung
25.000 €Beauftragung notwendiger Fachgutachten
50.000 €Vollständige Prozessfinanzierung durch alle Instanzen
Jeder Beitrag ist ein direkter Schutz unserer Freiheit
"Nichts über uns ohne uns!" Die Mühlen der Politik mahlen gerade extrem schnell und völlig intransparent. Wenn wir jetzt nicht handeln und uns juristisch wappnen, wachen wir bald in einer behindertenpolitischen Realität auf, in der Behörden wieder über unsere Lebensformen entscheiden.
Wir bitten Sie: Spenden Sie jetzt für unseren Rechtshilfefonds und teilen Sie diesen Aufruf in Ihren Netzwerken. Jeder Euro hilft uns, den nächsten Meilenstein zu erreichen und die juristische Abwehr aufzubauen.
Jetzt spenden:
- Spendenplattform: https://gofund.me/127198d8e
- Banküberweisung:
- Empfänger: Standpunkt-Barrierefreiheit
- IBAN: DE54215702020064692700
- BIC: DEUTDEHHP01
- Verwendungszweck: Spende Musterklage Persönliches Budget
Lassen Sie uns gemeinsam zeigen, dass unsere Selbstbestimmung nicht verhandelbar ist!
Herzlichen Dank für Ihre Solidarität,
Michael-Maikel Löw CEO Standpunkt-Barrierefreiheit

